Verrechnungspreise sind die Preise, zu denen Waren, Dienstleistungen oder auch immaterielle Werte zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns transferiert bzw. überlassen werden.
Das Schlüsselkonzept steuerlicher Verrechnungspreise ist der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz (arm's length principle).
Durch die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes soll sichergestellt werden, dass die Verrechnungspreise, die zwischen verbundenen Unternehmen vereinbart werden, fair und angemessen sind und dem entsprechen, was unabhängige Unternehmen in ähnlichen Transaktionen vereinbaren würden.
Insbesondere aus Sicht der Finanzverwaltung soll dieser Grundsatz sicherzustellen, dass Unternehmen nicht künstlich Gewinne zwischen verbundenen Unternehmen in unterschiedlichen Steuerjuristriktionen verschieben, um Steuern zu minimieren. Verrechnungspreise sind daher häufig Gegenstand von steuerlichen Betriebsprüfungen international agierender Unternehmen.
Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Verrechnungspreise sorgfältig dokumentieren und nach den geltenden steuerlichen Vorschriften fremdvergleichskonform gestalten, um mögliche steuerliche Risiken (durch z. B. Doppelbesteuerung, Schätzungen und Strafzuschläge) zu minimieren.
Meine Leistungen:
Weitergehend berate ich Unternehmen, Privatpersonen und andere Berater in allen Fragen der folgenden steuerlichen Rechtsgebiete:
Mein Fokus liegt hierbei auf der Beratung zu komplexen Steuersachverhalten, Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren.
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